Was wirklich gegen Telefonwerbung und volle Briefkästen hilft!

Gehört ihr auch zu jenen Menschen, die allmorgendlich ihre Partner bitten müssen, Feuerwehr, THW oder den Katastrophendienst anzurufen, weil sie schon wieder von einer Papierlawine unter dem Briefschlitz begraben wurden, und die Kraft zur Selbstrettung nicht mehr reicht? Vielleicht tröstet es euch ja zu hören, dass ihr euch das dennoch meist selbst zuzuschreiben habt. Und noch besser: Es besteht Hoffnung! Ihr müsst nur ein bisschen wacher durch’s Leben gehen!

Wieder und wieder berichten Vebraucherzentralen von lästigen Werbeanrufen, verstopften Briefkästen, zugemüllten Mailboxen… Angeblich alles Illegal. – Das ist ein Irrtum! Ich habe überall Accounts, zahle mit EC- und Kredikarten. Meine Adresse, Telefonnummer, und vieles mehr ist öffentlich im Internet abrufbar. Die Daten von meinen Eltern dagegen nicht. Nur: Die werden zugebombt – Ich nicht!

Tatsächlich halten sich die meisten Unternehmen nämlich doch an nicht erteilte Zustimmungen, auch wenn viele das Gegenteil behaupten. Sie lassen sich diese Zustimmung nur allzu gerne erteilen! Wenn du dich jetzt betroffen fühlst, wirst du wohl lauthals protestieren: „Ich habe nirgends zugestimmt! Ich kann da wirklich nichts dafür!“ Wirklich nicht? Denk nochmal genau nach. Wann hast du dich zuletzt auf einer Website registriert, oder etwas beim Versandhaus bestellt? Ruf die Seite noch einmal auf, kram den Bestellschein raus, und lies was ganz unten steht. Hast du hier wirklich nicht unterschrieben…

Targobank Werbeklausel

…den Haken raus gelöscht? 😉

(Bild, Haken)

Oft ist nämlich genau das der Fall: Es wird erwartet, einen Haken zur AGB-Zugstimmung zu setzen, und gehofft, dass ihr den Haken zur Datennutzung behaltet, was wohl die Mehrheit der Verbraucher auch tut. Bei Papierformularen ist es nicht ganz so offensichtlich, aber auch hier funktioniert der Zaubertrick: Schnell Rotstift und Lineal zur Hand zur Hand genommen, und den fraglichen Passus gestrichen. Die Bestellung geht trotzdem durch, und ihr werdet als Werbeverweigerer eingetragen. Und wenn es doch mal nicht funktioniert, oder ein schon entstandener Schaden wieder gut gemacht werden muss: Anschreiben aufsetzen, Zustimmung widerrufen, und ab damit auf die Post. Dieses Recht habt ihr jederzeit!

Solltet ihr schon betroffen sein, und euch vor Papier schon nicht mehr retten können, ist leider einmalig Aufwand angesagt: Schriftlicher Widerruf an alle Unternehmen, von denen ihr Post bekommt, und zusätzlich an die großen Adresshändler, wie Schober, Global Group und AZ. Weiteres dazu findet ihr auch in einem Stern-Artikel von 2008: Datenhandel – Verraten und verkauft (Original). Das ist dann eine Nur-Einmal-Sache!

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