Netzneutralität: Was die Telekom nicht verstanden hat

So ist die Lage: Die Telekom heult rum. Und andere Anbieter auch. Sie heulen rum, weil die im Internet übertragene Datenmenge immer weiter steigt und sie, laut Telekom, so schnell steigt, dass die Flatrate-Gebüren der Kunden nicht ausreichen, um das Netz schnell genug dafür auszubauen. Ob das stimmt, ist schwer zu sagen.

Die Telekom sagt auch, dass die meisten dieser Daten von und zu Facebook, YouTube, Netflix, Watchever & co. fließen. Damit hat sie wahrscheinlich Recht. Deshalb ist die Telekom der Meinung, dass diese Unternehmen, entsprechend dem Verursacherprinzip, ihr eine Umsatzbeiteiligung zahlen sollten, um den Netzausbau mit zu finanzieren, der wegen ihnen nötig wird. Im Gegenzug würde die Telekom dann natürlich sicherstellen, dass Daten von diesen Unternehmen immer bevorzugt transportiert werden. Alles andere muss warten. Das klingt auch irgendwie logisch und sinnvoll.

Es klingt jedoch noch nur deshalb sinnvoll, weil die Telekom außerdem sagt, dass all diese Daten von Facebook, YouTube, Netflix, Watchever & co. verursacht werden. Und hier liegt dann der Denkfehler.

Denn obwohl alle Daten im Internet technisch gesehen aktiv von irgenwo versendet werden, arbeiten doch, vielleicht mit Ausnahme von E-Mail, so gut wie alle Dienste nach dem Anfrage-Prinzip. Weder Facebook noch irgendein Streaming-Anbieter schickt irgendwelche Daten einfach irgendwo hin. Viel mehr ist es der Kunde, der diese Daten anfragt. Wer ist also nun der Verursacher? Sind es wirklich Netflix und Watchever, die unbedingt Filme durch’s Internet schicken wollen? Oder ist es nicht doch der Telekom-Kunde, der Filme über das Internet ansehen möchte, zunächst einmal egal von welchem Anbieter?

Und da offenbart sich nämlich die Schwachstelle: Sollen Internetnutzer, die solche Angebote gar nicht nutzen, darunter leiden, dass andere gerade mit Filmen das Netz so stark belasten, dass sie nicht mehr vernünftig recherchieren oder ein Video von einer privaten Homepage ansehen können? Und zahle ich als Telekom-Kunde nicht eigentlich dafür, dass ich das gesamte Internet ohne Einschränkung nutzen kann? An dieser Stelle wird klar: Ein Bruch mit der Netzneutralität ist Verrat am eigenen Kunden.

Übertragen wir das ganze einmal auf den Straßenverkehr: Das Straßennetz ist das Internet und meine Kraftfahrzeugsteuer die Flatrate-Gebühr. Auf der Straße herscht Netzneutralität. Egal wo ich hinwill und warum: Ich komme so schnell voran wie alle anderen. Ist die Straße voll, geht es langsamer. Egal welches Auto ich fahre und egal, ob ich am Ende in ein 300-Seelen-Dorf oder nach Berlin will. Natürlich fahren mehr Leute nach Berlin als in ein bestimmtes kleines Dorf. Aber nicht jeder fährt regelmäßig nach Berlin. Die Abschaffung der Netzneutralität würde bedeuten, dass die Stadt Berlin gezwungen wird, Geld in den Ausbau aller Straßen zu investieren. Im Gegenzug hätten dann alle, die nach Berlin wollen, überall Vorfahrt, und die Überholspur der Autobahn dürfte von allen anderen nur noch dann genutzt werden, wenn sie dort niemanden ausbremsen, der nach Berlin will. Dazu kommt, dass, analog zur Datenmenge gestreamter Filme, eine große Menge Lastwagen nach Berlin fahren, für die diese Vorfahrtsregeln ebenfalls gelten. Der restliche Verkehr würde massiv darunter leiden.

Also was, wenn ich nicht nach Berlin will? Warum hab‘ ich weniger Rechte, wenn ich nicht nach Berlin will? Ist wirklich Berlin schuld am Verkehrsaufkommen, oder nicht doch die Menschen, die dort hin wollen?

Das alles ist irgendwie banane. Und es wird noch verrückter, denn an der Stelle des staatlichen Verkehrsnetzes stehen mehrere Anbieter. Wer soll da die Umsatzbeteiligung bekommen, wo doch die Nutzer gar nicht alle bei der Telekom sind?

Für all das gibt es nur eine Lösung: Die Netzneutralität zu erhalten und die Endkundentarife den veränderten Gegebenheiten anzupassen. z.B. durch günstige Tarife mit Inklusivvolumen, für Kunden, die derart Dateninsensive Angebote nicht nutzen, und teurere, echte Flatrate-Tarife für solche, die tun. Ob bei Überschreitung des Volumens Kosten anfallen, die Verbindung gedrosselt oder getrennt wird, darf gerne der Tarifgestaltung jedes Anbieters überlassen werden. Auch steht es jedem Anbieter frei, Möglichkeiten zu schaffen, einzelne Dienste auf Kundenwunsch und gegen Aufpreis beim Kunden davon auszunehmen. Wer vor allem Filme eines Anbieters streamt, zahlt dann weniger als die Voll-Flat aber mehr als den Basis-Tarif. Geld für den Netzausbau. Fair bezahlt, vom Verursacher für das was er nutzt, in freier Entscheidung. Die Daten selbst werden dennoch nicht schneller übertragen, sondern wie alles andere auch.

Netzneutralität ins Gesetz

An dieser Stelle möchte ich mich aber auch GEGEN alle wenden, die das Schlagwort Netzneutralität gegen oben genannte Tarifoptionen und speziell gegen IPTV (Entertain) richten. Der Kunde sollte immer die Möglichkeit haben, seinen Internetzugang an seine Bedürfnisse anzupassen. Wenn ein Anbieter dies ermöglicht, ist es doch grundsätzlich positiv zu sehen. Darunter fällt auch, dass IPTV selbstverständlich Vorrang vor anderen Daten hat. Denn schließlich bezahlt der Kunde dafür, dass er Fernsehen kann und betrachtet dies nicht als „Internet-Dienst“. Es ist auch keiner, denn Entertain wird nicht über das öffentliche Internet übertragen und kann somit die Übermittlung anderer Daten nicht beeinträchtigen, was auch nicht in Ordnung wäre! Vielmehr wird Entertain direkt in der Vermittlungsstelle eingespielt. Die Ungleichbehandlung bezieht sich somit nur auf die Teilnehmeranschlussleitung („Letzte Meile“) direkt zum Kunden. Die ist kein gemeinsam genutztes Gut, und kann deshalb priorisiert werden, wie es der Kunde wünscht.

2 Kommentare von "Netzneutralität: Was die Telekom nicht verstanden hat"

  1. Andreas Koch's Gravatar Andreas Koch
    11. April 2016 - 13:32 | Permalink

    Habe leider diesen Kommentar erst heute endeckt, stimme mit ihm aber vollständig überein. Standard sollte ein gebührenbelegter I-Netzzugang sein, der seine Up-/Download-Geschwindigkeit auch verlässlich einhält. Wer mehr will zahlt mehr, wer TV will, zahlt TV. – Keine Quersubventionen zu Lasten Anderer.

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